Ich bin seit über 25 Jahren Gesundheitsredakteurin. Seit zehn Jahren konzentriere ich mich besonders auf die Wirkung von Vitalstoffen und gesunden Lebensmitteln für die Gesundheit.
Bei Werbetexten über gesunde Lebensmittel sind EU-Verordnungen wie die Health Claims Verordnung und die Lebensmittel-Informationsverordnung einzuhalten. Einem Lebensmittel oder einem
Nahrungsergänzungsmittel darf nur dann eine Wirkung zugeschrieben werden, wenn diese durch die EFSA (Europäische Lebensmittelbehörde) mit einem Health Claim bestätigt wurde.
Für Kosmetik gibt es noch keine Claims, doch hier ist in jedem Fall das Heilmittelwerbegesetz (HWG) einzuhalten.